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   BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60   

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BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60 (https://dejure.org/1960,4100)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1960 - 5 StR 488/60 (https://dejure.org/1960,4100)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 (https://dejure.org/1960,4100)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichtes - Lange Dauer der Erkrankung des ordentlichen Vorsitzenden als vorübergehende Verhinderung - Vertretung beim Vorsitz in den großen Strafkammern

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Die Urteilsfeststellungen bieten keinen hinreichenden Anhalt dafür, daß der Angeklagte mit dem erforderlichen Gesamtvorsatz (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51] gehandelt hat.
  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über den Vorsitz in Kammern und Senaten geht, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. RG JW 1931, 1082 Nr. 11; RGZ 132, 301, 302/3; BGHSt 2, 71, 72 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]/73; BGHZ 9, 291, 292 [BGH 23.04.1953 - III ZR 298/52]; BGHZ 15, 135, 137) [BGH 28.10.1954 - III ZR 197/51], dahin, "Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Kammern und Senate, um deren Vorsitzenden es sich handelt, zu gewährleisten".
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Der Finanzierungsgesellschaft stand nur ein Absonderungsrecht zu (BGHSt 3, 32, 35) [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52].
  • BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über den Vorsitz in Kammern und Senaten geht, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. RG JW 1931, 1082 Nr. 11; RGZ 132, 301, 302/3; BGHSt 2, 71, 72 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]/73; BGHZ 9, 291, 292 [BGH 23.04.1953 - III ZR 298/52]; BGHZ 15, 135, 137) [BGH 28.10.1954 - III ZR 197/51], dahin, "Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Kammern und Senate, um deren Vorsitzenden es sich handelt, zu gewährleisten".
  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Die Vertretung des Vorsitzenden nach § 66 Abs. 1 GVG darf immer nur vorübergehend und aushilfsweise, also nicht dauernd oder für eine unbestimmte und unabsehbare Zeit geschehen (RGZ 126, 245, 246; BGHZ 10, 130, 133) [BGH 26.06.1953 - V ZR 185/52].
  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/51

    Ordnungsmäßiger Vorsitz im Gericht

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über den Vorsitz in Kammern und Senaten geht, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. RG JW 1931, 1082 Nr. 11; RGZ 132, 301, 302/3; BGHSt 2, 71, 72 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]/73; BGHZ 9, 291, 292 [BGH 23.04.1953 - III ZR 298/52]; BGHZ 15, 135, 137) [BGH 28.10.1954 - III ZR 197/51], dahin, "Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Kammern und Senate, um deren Vorsitzenden es sich handelt, zu gewährleisten".
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 16, 254, 256 [BGH 09.02.1955 - IV ZR 153/54] beispielsweise ausgeführt hat, wird ein Fall einer vorübergehenden Verhinderung im Sinne des § 66 Abs. 1 GVG gegeben sein, wenn der Vorsitzende erkrankt ist und nach menschlicher Voraussicht mit einer demnächstigen Wiederherstellung seiner Gesundheit gerechnet werden kann.
  • BGH, 22.12.1959 - 5 StR 538/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Das käme nur in Betracht, wenn die Kunden aus mangelnder Zahlungsfähigkeit und -willigkeit die Anzahlung nicht geleistet hätten und der Angeklagte sich dessen bewußt gewesen wäre (BGH 5 StR 538/59 vom 22.12.1959).
  • RG, 21.04.1931 - III 85/30

    Welche Voraussetzungen sind für eine dem Gesetz entsprechende Führung des

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über den Vorsitz in Kammern und Senaten geht, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht wiederholt ausgesprochen hat (vgl. RG JW 1931, 1082 Nr. 11; RGZ 132, 301, 302/3; BGHSt 2, 71, 72 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]/73; BGHZ 9, 291, 292 [BGH 23.04.1953 - III ZR 298/52]; BGHZ 15, 135, 137) [BGH 28.10.1954 - III ZR 197/51], dahin, "Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Kammern und Senate, um deren Vorsitzenden es sich handelt, zu gewährleisten".
  • RG, 26.11.1929 - VII 256/29

    1. Wann darf das dienstälteste Mitglied eines Senats den Vorsitz führen, ohne daß

    Auszug aus BGH, 13.12.1960 - 5 StR 488/60
    Die Vertretung des Vorsitzenden nach § 66 Abs. 1 GVG darf immer nur vorübergehend und aushilfsweise, also nicht dauernd oder für eine unbestimmte und unabsehbare Zeit geschehen (RGZ 126, 245, 246; BGHZ 10, 130, 133) [BGH 26.06.1953 - V ZR 185/52].
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Unzulässig ist demgegenüber die dauernde oder für eine unabsehbare Zeit erfolgende Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden (st. Rspr., vgl. BGHZ 16, 254, 256; 37, 210, 214; 95, 246 f.; BGHSt 21, 131, 133; BGH, Urteile vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 - Umdr.

    Für den Fall der Erkrankung gilt, dass eine nur vorübergehende Verhinderung anzunehmen ist, wenn nach menschlicher Voraussicht mit einer baldigen Wiederherstellung der Gesundheit gerechnet werden kann (vgl. BGHZ 16, 254, 256; Kissel/Mayer, aaO, § 59 Rdn. 7; Zöller/Gummer, aaO, § 21 e GVG Rdn. 39 a), nach den ärztlichen Auskünften zu erwarten ist, dass der erkrankte Vorsitzende in absehbarer, nicht zu ferner Zeit seine Dienstgeschäfte wieder aufnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 - Umdr.

    Allerdings wird bei einer Erkrankung eine gewisse Unsicherheit über die Dauer der Verhinderung hinzunehmen sein, weil der Verlauf und die Dauer einer Krankheit nur in beschränktem Umfang durch ärztliche oder sonstige menschliche Maßnahmen beeinflusst werden können und weil keine Gefahr besteht, dass die Dauer der Verhinderung von menschlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, die die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen (vgl. BGH, BGHZ 16, 254, 256 und Urteile vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 - Umdr.

    Es hängt jedoch immer von der Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls ab, ob dieser Rechtsbegriff ausgefüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60).

    Maßgebend ist daher in der Regel, ob im Fall einer Erkrankung des Vorsitzenden nach menschlicher Voraussicht in absehbarer Zeit mit der Wiederherstellung der Gesundheit gerechnet werden kann (vgl. BGH, BGHZ 16, 256 und Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 -).

    Jedenfalls dann, wenn der geschäftsplanmäßige Vorsitzende - wie hier - während eines ganzen Geschäftsjahrs krankheitsbedingt verhindert war, muss das Präsidium vor der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans für das nächste Geschäftsjahr die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Frage nach der voraussichtlichen Fortdauer der Verhinderung zu klären (vgl. auch BGH, BGHZ 16, 254, 258 f. und Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 - Umdr.

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

    Wie schon das Reichsgericht angenommen (RG JW 1931, 1082 Nr. 11; RGZ 132, 301, 302 ff) und auch der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGHSt 2, 71, 73 [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51]; BGHZ 9, 291, 292 [BGH 23.04.1953 - III ZR 298/52] und 10, 130, 131; BGH Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60), gehen Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über den Vorsitz in Kammern und Senaten dahin, Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Kammern und Senate, um deren Vorsitzenden es sich handelt, zu gewährleisten.

    Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall einer, sei es auch längeren, Erkrankung des Vorsitzenden geboten, bei der, jedenfalls in aller Regel, nicht die Gefahr besteht, daß die Dauer der Verhinderung von Erwägungen abhängig gemacht werden kann, welche die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 -).

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

    Handelt es sich um eine Erkrankung, so "wird man auch eine gewisse Unsicherheit über die Dauer seiner Verhinderung hinnehmen müssen, weil der Verlauf und die Dauer einer Krankheit nur in beschränktem Umfange durch ärztliche oder sonstige menschliche Maßnahmen beeinflußt werden kann und weil hier keine Gefahr besteht, daß die Dauer der Verhinderung von menschlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird, die die Belange der Rechtspflege nicht genügend berücksichtigen" (BGHZ 16, 254, 256, zitiert in BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60; ähnlich BGHSt 21, 131, 133; BGH NJW 1974, 1572, 1573).
  • BGH, 30.04.1974 - 1 StR 35/74

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener räuberischer Erpressung in

    Er ist in zulässiger Weise in der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten vertreten worden, wenn er im Zeitpunkt dieser Hauptverhandlung - auf den es bei der Prüfung, ob der Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vorliegt, ankommt (vgl. BGHSt 14, 11, 16; BGHZ 10, 130, 136; RG Recht 1928 Nr. 1128; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 21 Anm. II 4) - nur vorübergehend an der Wahrnehmung der Aufgaben des Vorsitzenden der Strafkammer IX verhindert war (BGHSt 8, 17, 18; 14, 11, 16/17; 21, 131, 133; BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 - Schäfer a.a.O. Anm. I 3 und II 4 e).

    Maßgeblich ist auch der Grund der Verhinderung (BGHSt 21, 131, 133; BGH, Urt. vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 -).

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Sowohl der längere Zeit erkrankte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1960 - 5 StR 488/60 -) als auch der den Vorsitz in einer umfangreichen Schwurgerichtssache führende Strafkammervorsitzende (vgl. BGHSt 21, 131) gelten beispielweise in der Rechtsprechung, jedenfalls normalerweise (vgl. BGHSt 25, 54 ff), als (nur) vorübergehend verhindert.
  • BGH, 24.01.1961 - 5 StR 542/60

    Rüge der Verletzung des Verfahrensrechtes - Rüge der Verletzung des sachlichen

    Das hat der Senat für dieselbe Strafkammer unter dem Vorsitz desselben Richters bereits in seinem Urteil 5 StR 488/60 vom 13. Dezember 1960 entschieden.
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